Karat darf bald wieder Karat sein!
Die ostdeutsche Kultband Karat darf voraussichtlich bald wieder unter ihrem alten Namen auftreten.
Die Witwe von Sänger Herbert Dreilich hat den Streit um den Namen der Band verloren.
Das Landgericht Berlin hat am 19.06.2007 der Klage der Musiker entsprochen, die sich gegen das Vorgehen der Witwe des Sängers Herbert Dreilich gewehrt hatten.
Wegen des Rechtstreites um den Namen der Kultband mußte diese seit Januar 2006 unter dem Namen "K..." auftreten.
Herbert Dreilich hatte sich ohne Wissen seiner Bandkollegen den Namen "Karat" schon im Jahre 1998 schützen lassen.
Der Alleingang des Sängers, sich den Namen schützen zu lassen, war nach Ansicht des Gerichts nicht rechtens.
Mit dem Namen "Karat" ist ein Stück Rockgeschichte des Osten verbunden.
Songs wie "Über sieben Brücken mußt Du gehn" oder "Der Schwanenkönig" sind Meilensteine der ostdeutschen Musikgeschichte.
Wenn nun der von Herbert Dreilich eingetragene Markenname gelöscht worden ist und von der Band neu geschützt ist, steht dem Auftritt unter dem bekannten Namen nichts mehr im Wege.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Willi Pedale


